Beurteilung

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Okt 2016
Kauf einer bestehenden Liegenschaft

BEURTEILUNG DER BAUSUBSTANZ Bestehende Liegenschaften werden üblicherweise «wie gesehen» verkauft und allfällige Garantieansprüche, soweit rechtlich zulässig, wegbedungen. Es ist daher unbedingt zu vermeiden, hier aus Höflichkeit oder Rücksicht auf die Vorbesitzer auf eine systematische Beurteilung der Bausubstanz zu verzichten. Die Tatsache, dass Sie sich von professioneller Seite beraten lassen, zeugt davon, dass es Ihnen mit […]

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